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Gesche Waggershauser
Rechtsanwältin i.R.


Rechtsanwältin i.R. Gesche Waggershauser wurde im Jahr 1969 beim Landgericht Stuttgart zur Anwaltschaft zugelassen und war seitdem vorwiegend im Bereich des Familienrechtes, des Erbrechtes sowie des allgemeinen Zivilrechtes tätig.

Zum 10.09.2018 hat Frau Rechtsanwältin i.R. Gesche Waggershauser auf ihre Zulassung verzichtet und befindet sich seitdem im Ruhestand.