Andreas Waggershauser
Rechtsanwalt i.R.
Rechtsanwalt i.R. Andreas Waggershauser wurde im Jahr 1968 beim Landgericht Stuttgart zur Anwaltschaft zugelassen.
Nach langjähriger Tätigkeit als Leiter der Rechtsabteilung und Generalbevollmächtigter eines größeren Nürnberger Familienunternehmens widmete sich Rechtsanwalt i.R. Andreas Waggershauser
in der Kanzlei Waggershauser und Kollegen den Tätigkeitsschwerpunkten Wirtschafts – und Gesellschaftsrecht sowie dem Handelsvertreterrecht.
Zum 10.09.2018 hat Herr Rechtsanwalt i.R. Andreas Waggershauser auf seine Zulassung verzichtet und befindet sich seitdem im Ruhestand.
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